Urteil: Bach-Blüten sind keine Arzneimittel – Was ändert sich?

Der gestrige Bericht über die Einstufung der „Bach-Blüten“ als Lebensmittel wirft unterschiedliche Fragen auf, die auch die Verbraucher interessieren.

Keine Arzneimittel laut AMG (Deutsches Arzneimittelgesetzt). So lautet die endgültige Entscheidung des OLG Hamburg. Stattdessen werden die Essenzen nun als Lebensmittel gekennzeichnet. Unklar bleibt jedoch weiterhin, um welche Art von Lebensmitteln es sich genau handelt, da offenbar keine der beiden Parteien eine eindeutige Definition verlangte. Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer äußert sich zur Problematik der fehlenden Einstufung für das Portal „Juravendis“ wie folgt:

Die Einstufung als Lebensmittel führt jedoch nicht automatisch zur Verkehrsfähigkeit des Produktes. Man könnte sich nämlich auf den Standpunkt stellen, dass die Notfall-Tropfen unter die Definition des Nahrungsergänzungsmittels im Sinne der Nahrungsergänzungsmittelverordnung fallen (zumindest hat das Gericht den Begriff des Nahrungsergänzungsmittels an einigen Stellen zur Untermauerung der Argumentation genutzt).  Dann wäre zu prüfen gewesen, ob das Produkt überhaupt dazu geeignet ist, die Ernährung zu ergänzen. Auf diese Weise hätte man die Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel durchaus in Frage stellen können. Im Übrigen hätte die Einstufung als Nahrungsergänzungsmittel Auswirkung auf die Kennzeichnung des Produktes.

Nahrungsergänzungsmittel liegen in einer Grauzone zwischen Arzneimittel und Nahrungsmitteln, unterliegen hinsichtlich ihrer Definition und der zulässigen Inhaltsstoffe aber bislang den Regelungen des Deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

Es gibt den einen oder anderen Bericht darüber, dass die Bach-Blüten nun nicht mehr in der Apotheke verkauft werden dürfen. Dieser Anhaltspunkt konnte sich mir nach eingehender Recherche nicht bestätigen. Vielmehr wird z.B. in dieser Quelle  berichtet, dass die Essenzen nun im Schaufenster, sowie in Vitrinen und Auslagen der Apotheken präsentiert werden dürfen.

Was mir jedoch viel wichtiger ist: Welchen Einfluss hat das Urteil auf Ihren Umgang mit den Essenzen? Den meisten von uns war wohl klar, dass die Wirksamkeit der Bach-Blüten nicht nachgewiesen ist. Aber hat die Deklaration nun eine veränderte Sichtweise zur Folge? Und wie stehen Verbraucher dazu, die sich bisher eher wenig mit dem Thema beschäftigt haben?

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