Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Hamburg/Berlin – Immer wieder kommt es vor: Die Krankenkasse erhöht den individuellen Zusatzbeitrag. Mancher Kunde erwägt dann, die Kasse zu wechseln – was in diesem Fall besonders einfach geht: Versicherte haben bei Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Ein Kassenwechsel ist aber auch sonst prinzipiell jederzeit machbar. Allerdings besteht eine gesetzliche Mindestbindungsfrist: «Ein Wechsel ist in der Regel nur alle eineinhalb Jahre möglich», sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Was gibt es für mein Geld?

Generell lohnt bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur der Blick auf den Preis. «Auch auf die angebotenen Zusatzleistungen kommt es an», erklärt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Die allermeisten Leistungen sind zwar gleich – unabhängig davon, um welche gesetzliche Krankenkasse es sich handelt. Es gibt aber doch einen gewissen Anteil an Service- und Leistungsbereichen, in denen sich die Kassen unterscheiden.

Zum bundesweit einheitlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört etwa die Behandlung beim Arzt, der frei gewählt werden kann. Die Kasse zahlt außerdem die vom Arzt verordneten Medikamente, der Versicherte muss pro Medikament einen Eigenanteil von bis zu zehn Euro leisten. Die Kasse finanziert zudem eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen und die Behandlung im Krankenhaus. Gesetzlich Versicherte haben auch Anspruch auf Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapie sowie auf Hilfsmittel.

Große Unterschiede beim Service

Ein wichtiger Unterschied zwischen den Kassen ist der Service beziehungsweise die Serviceform. «Manche Kassen setzen eher auf einen digitalen oder telefonischen Service, andere halten ein dichteres Filialnetz vor», erläutert Jochen Sunken. Wem es also wichtig ist, Krankenkasse und Berater vor Ort aufzusuchen, sollte darauf achten, dass die Kasse eine Geschäftsstelle in der Nähe hat.

Etliche Kassen haben dazu noch Extras im Angebot – Reiseimpfungen etwa oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Und oft, aber eben nicht immer, übernehmen sie auch die Kosten für eine Zahnreinigung. Wer auf solche und andere Extras Wert legt und sie bei seiner bisherigen Kasse nicht bekommt, für den kann ein Wechsel ein Gewinn sein.

Wichtig ist also, sich das Gesamtpaket anzusehen: Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? Welche Leistungen und Zusatzangebote gibt es – und nutze ich diese auch? Wie attraktiv ist das Bonusprogramm für mich und meine Familie? «Ein Wechsel einzig mit Blick auf nur einen dieser Faktoren ist nicht zu empfehlen», erklärt Jochen Sunken.

Familien können getrennt versichert sein

Für eine Familie mit Kindern ist es kein Muss, dass alle bei derselben Kasse versichert sind – vorausgesetzt, das Elternpaar ist jeweils eigenständig versichert. Dann können beide problemlos in verschiedenen Kassen Mitglieder sein.

Lediglich Personen, die gerade ein neues Hilfsmittel beantragt und bewilligt kommen haben, sollten sich einen Wechsel überlegen. «Das Hilfsmittel müsste gegebenenfalls bei der alten Kasse zurückgegeben und bei der neuen neu beantragt werden», so Jochen Sunken.

Übrigens: «Ein Krankenkassen-Wechsel ist in bestimmten Fällen auch möglich, ohne dass der Versicherte seiner bisherigen Kasse kündigt», sagt Claudia Widmaier. Das kann bei einem Arbeitgeberwechsel der Fall sein: Wird die Mitgliedschaft unterbrochen, etwa durch eine Pause zwischen der bisherigen Beschäftigung und dem Beginn einer neuen Tätigkeit, ist sofort ein Wechsel möglich.

Fotocredits: Christin Klose,Catherine Waibel,Tom Maesla,Michaela Kuhn
(dpa/tmn)

(dpa)
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