Tipps für den Vertragsabschluss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den empfehlenswerten Absicherungen des Einkommens, da die gesetzliche Rentenversicherung nur noch bei Erwerbsunfähigkeit einspringt. Dieser Tatbestand liegt nur dann vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer infolge einer Erkrankung oder Verletzung keinerlei Berufstätigkeit mehr nachgehen kann. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich dahingegen jedoch auf einen konkreten Beruf.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig abschließen

Wer den Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im jungen Alter abschließt, bezahlt alleine infolge der statistisch längeren Zeit bis zum Rentenbeginn niedrigere Beiträge als Versicherungsnehmer, welche ihren Berufsunfähigkeitsschutz erst zum Zeitpunkt der Familiengründung einrichten. Zusätzlich steigt mit dem Lebensalter das Risiko, an einer Vorerkrankung zu leiden und wegen dieser einen hohen Risikozuschlag bezahlen zu müssen oder keinen Versicherungsvertrag mehr zu erhalten.

Das Verschweigen von bestehenden Erkrankungen im Versicherungsantrag ist nicht ratsam, da dieses Verhalten zum Verlust sämtlicher Ansprüche führen kann, auch wenn der Gesetzgeber die Position der Versicherten nach mehrjähriger Beitragszahlung verbessert hat. Gerade bei einem Vertragsabschluss im jungen Alter sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, wonach Erhöhungen der Versicherungssumme ebenso wie ein möglicher Berufswechsel keine erneute Gesundheitsprüfung mit sich bringen. Weitere Informationen zum Thema findet man hier.

Auf die Beiträge und auf den Vertragsinhalt achten

Dass Versicherungsnehmer vor dem Abschluss eines Vertrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Bedingungen verschiedener Anbieter hinsichtlich der zu zahlenden Beiträge und der zu erwartenden Leistungen vergleichen, versteht sich nahezu von selbst. In den entsprechenden Vergleich sind aber auch die Vertragsdetails einzubeziehen. Besonders die abstrakte Verweisung hebt den Schutz des konkret ausgeübten Berufes weitgehend auf. Wenn Versicherungsverträge die abstrakte Verweisung vorsehen, schränken sie diese zwar zumeist auf vergleichbare Berufe ein, der Begriff der Vergleichbarkeit wird aber weit ausgelegt. So kann der Versicherer Lehrer beispielsweise auf eine Tätigkeit als Schulbuchlektoren verweisen. Für einen sinnvollen Versicherungsschutz ist es empfehlenswert, eine höhere Prämie zu zahlen und einen Vertrag ohne abstrakte Verweisung abzuschließen. Des Weiteren ist der häufig angebotene Prognosezeitraum von sechs Monaten wesentlich günstiger als die gesetzliche Mindestvorgabe von drei Jahren.

Relevante Änderungen melden

Selbst wenn der Versicherungsvertrag sowohl eine erneute Gesundheitsprüfung als auch eine Prämienerhöhung bei einem Berufswechsel ausdrücklich ausschließt, muss ein Versicherungskunde eine solche Veränderung gegenüber dem Versicherer anzeigen. In anderen Fällen riskiert er den Verlust seiner Berufsunfähigkeitsversicherung trotz der regelmäßigen Beitragszahlung. Steuerlich gehört die Prämie für die Absicherung der Berufsfähigkeit zu den Vorsorgeaufwendungen, so dass sich das Finanzamt an ihren Kosten beteiligt.


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